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Anhänger

Zulassung ist die Genehmigung zum Betreiben eines zulassungspflichtigen Fahrzeuges im öffentlichen Strassenverkehr.
Zuständig für Zulassungen von Fahrzeugen sind in Deutschland die Kfz-Zulassungsstellen der Landkreise oder kreisfreie Städte.

Voraussetzung für die Zulassung ist eine voher durchgeführte Typgenehmigung des Fahrzeuges, die vom Hersteller zu beantragen ist oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis.

Darüber hinaus muss das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug durch eine elektronische Versicherungsbestätigung nachgewiesen werden.

Dokumentiert wird die Zulassung durch den Fahrzeugschein und das amtliche Kennzeichen (Fahrzeugschilder)